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Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB). Demnach macht sich strafbar, wer sich in einen Rausch versetzt, in diesem Zustand eine Straftat begeht, deswegen aber nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig ist.
Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB). Demnach macht sich strafbar, wer sich in einen Rausch versetzt, in diesem Zustand eine Straftat begeht, deswegen aber nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig ist.
Teilweise war mir das schon bekannt, mit der Schuldunfähigkeit, aber dieses Gesetz im Ganzen - da hat doch jemand eine Straftat gemäß § 323a Strafgesetzbuch (StGB) begangen und während dieses straflichen Zeitraums das Gesetz § 323a Strafgesetzbuch (StGB) verfasst.
Lacksuff grenzenlos.