#2711
Lyoner
3 Nov. 2024, 08:23
Zitat von: Näncy
Rücknahme verweigern (jedenfalls als Widerrufsrecht) kannst das nur als privater Verkäufer. Manche gewerbliche Verkäufer ignorieren das aber trotzdem. Musste mal Hornbach verklagen um für meine defekte Herdplatte mein Geld zurück zu bekommen. Drecksladen.
Ohne Angabe von Gründen?
Spielen wir obiges Beispiel mal durch:
Kaufste beim offlinehändler ein Kostüm, öffnest es, trägst es und 2 Tage später reklamierst du ala „Öhh wir wussten nicht, dass wir das schon haben. War ein Fehler das zu kaufen“
Muss der Händler es jetzt noch zurücknehmen? Und selbst wenn, dann gibts wohl nur einen Gutschein für eben diesen Laden aber kein Bargeld zurück.
Klingt in diesem Fall schon sehr undurchdacht
Anderes Beispiel:
Hab mir bei Amazon ne CD bestellt welche ich am nächsten Tag 6 Euro günstiger im Laden gesehen habe. Hab die natürlich auch sofort als „Fehler“ reklamiert, aber hab natürlich die Verpackung (bzw die Folie) nicht abgerissen.
Sonst könnteste ja 200 cds bestellen, alle aufn Pc übertragen und dann wieder direkt reklamieren