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Einkaufs- und Einkaufskritikfaden

  • #2701 Karl Klammer 21 Okt. 2024, 11:51

    Zitat von: Ness

    Buy once cry once.

    Das war meine erstes teures Kleidungsstück und damals hab ich beim Preis auch erstmal aus den Augen geschwitzt, aber hält 16 Jahre später noch immer gut.
    Für mich wäre es ein reines gimmick und dafür ich niemals so viel zahlen. Durch den deutschen Winter und paar Minuten aufs Audo das mich wo zur Schule fährt komme ich auch in Regenjacke und Turnis.

    Ginge nur um den optischen Effekt Schneetarn und Airmax mit Nadsifarben zu tragen

  • #2702 rauchmeddler 21 Okt. 2024, 11:58

    foll Bedess, richtig übl

  • #2703 Karl Klammer 21 Okt. 2024, 12:04

    Jacke muss coler und Mehl abweisend sein

  • #2704 Karl Klammer 1 Nov. 2024, 08:53

    Gibt es auch außerhalb Österreichs Webseiten um sich per Suche nach einzelnen Lebensmitteln eventuelle Angebote anzeigen zu lassen?

  • #2705 darth_rehcoog 1 Nov. 2024, 08:59

    Die geilen Angebote die geilen

  • Mod/RDW
    #2706 Centauri 2 Nov. 2024, 14:33




    Amazonkunden bleiben klassisch

  • #2707 Jutubheider88b 2 Nov. 2024, 17:58

    Einkaufne gewesen stand an der Kasse und durch die Scheibe einen Opper aufm Fahrrad gesehen er kam mit Mund offen an dann ist er vom Fahrrad runter und erstmal blöd ins Geschäft geschaut dabei war der Mund sehr weit offen.
    Dann in der Jacke gewühlt wo das Geld is dabei Pause gemacht Mund wieder aufgemacht.

    Dieser Opper hätte alle Mund auf Oppers hart gefiggt der atmet komplett durch den Mund lel.

  • #2708 Karl Klammer 2 Nov. 2024, 21:00

    @ProfHase Empfehlung für ein Schneidebrett aus Holz?

  • #2709 Lyoner 3 Nov. 2024, 07:55

    Zitat von: Centauri




    Amazonkunden bleiben klassisch

    Ja scheisse, wenn das so missbraucht wird wird Amazon halt auch irgendwann reagieren.
    Gerade die Rückabwicklung ist ein dickes Plus bei denen, weils so unkompliziert ist.
    Bei Ali und den ganzen anderen Hurensöhnen muss man alles richtig dokumentieren und im Notfall schlagen die dir das aus. Aber ist ja auch EU Gesetz mit dem Rückgaberecht wa?

  • #2710 Quasimodo 3 Nov. 2024, 08:18

    Rücknahme verweigern (jedenfalls als Widerrufsrecht) kannst das nur als privater Verkäufer. Manche gewerbliche Verkäufer ignorieren das aber trotzdem. Musste mal Hornbach verklagen um für meine defekte Herdplatte mein Geld zurück zu bekommen. Drecksladen.

  • #2711 Lyoner 3 Nov. 2024, 08:23

    Zitat von: Näncy

    Rücknahme verweigern (jedenfalls als Widerrufsrecht) kannst das nur als privater Verkäufer. Manche gewerbliche Verkäufer ignorieren das aber trotzdem. Musste mal Hornbach verklagen um für meine defekte Herdplatte mein Geld zurück zu bekommen. Drecksladen.
    Ohne Angabe von Gründen?

    Spielen wir obiges Beispiel mal durch:

    Kaufste beim offlinehändler ein Kostüm, öffnest es, trägst es und 2 Tage später reklamierst du ala „Öhh wir wussten nicht, dass wir das schon haben. War ein Fehler das zu kaufen“
    Muss der Händler es jetzt noch zurücknehmen? Und selbst wenn, dann gibts wohl nur einen Gutschein für eben diesen Laden aber kein Bargeld zurück.

    Klingt in diesem Fall schon sehr undurchdacht

    Anderes Beispiel:
    Hab mir bei Amazon ne CD bestellt welche ich am nächsten Tag 6 Euro günstiger im Laden gesehen habe. Hab die natürlich auch sofort als „Fehler“ reklamiert, aber hab natürlich die Verpackung (bzw die Folie) nicht abgerissen.
    Sonst könnteste ja 200 cds bestellen, alle aufn Pc übertragen und dann wieder direkt reklamieren

  • #2712 Quasimodo 3 Nov. 2024, 08:32

    Zitat von: Lyoner

    Ohne Angabe von Gründen?

    Spielen wir obiges Beispiel mal durch:

    Kaufste beim offlinehändler ein Kostüm, öffnest es, trägst es und 2 Tage später reklamierst du ala „Öhh wir wussten nicht, dass wir das schon haben. War ein Fehler das zu kaufen“
    Muss der Händler es jetzt noch zurücknehmen? Und selbst wenn, dann gibts wohl nur einen Gutschein für eben diesen Laden aber kein Bargeld zurück.

    Klingt in diesem Fall schon sehr undurchdacht

    Anderes Beispiel:
    Hab mir bei Amazon ne CD bestellt welche ich am nächsten Tag 6 Euro günstiger im Laden gesehen habe. Hab die natürlich auch sofort als „Fehler“ reklamiert, aber hab natürlich die Verpackung (bzw die Folie) nicht abgerissen.
    Sonst könnteste ja 200 cds bestellen, alle aufn Pc übertragen und dann wieder direkt reklamieren
    Also du bist ja Österreicher, daher kann es auch etwas anders sein als in Buntland. Das ganze Verbraucherschutzzeug ist aber eh Europarecht also für alle gleich oder jedenfalls ähnlich.

    Manche Dinge wie Kleidung kannste nur zurückgeben wenn die absolut ungetragen und unbeschädigt sind und die Ettikettne noch dran sind, z.B. Schuhe sind schnell drüber weg. CDs weiß ich nicht, denke aber unbeschädigte OVP ist Pflicht. Mit Gutscheinen darf dich der Händler nicht vertrösten, wenn es um das Widerrufsrecht geht innerhalb von 2 Wochen nach Kauf.

    Ausnahme natürlich wenn die Sache von vorne rein defekt ist, dann ist es egal in welchem Zustand sie ist. Das war bei mir und Hornbach ßo, da waren die 2 Wochen schon rum.

  • #2713 Lyoner 3 Nov. 2024, 08:37

    Zitat von: Näncy

    Also du bist ja Österreicher, daher kann es auch etwas anders sein als in Buntland. Das ganze Verbraucherschutzzeug ist aber eh Europarecht also für alle gleich oder jedenfalls ähnlich.

    Manche Dinge wie Kleidung kannste nur zurückgeben wenn die absolut ungetragen und unbeschädigt sind und die Ettikettne noch dran sind, z.B. Schuhe sind schnell drüber weg. CDs weiß ich nicht, denke aber unbeschädigte OVP ist Pflicht. Mit Gutscheinen darf dich der Händler nicht vertrösten, wenn es um das Widerrufsrecht geht innerhalb von 2 Wochen nach Kauf.

    Ausnahme natürlich wenn die Sache von vorne rein defekt ist, dann ist es egal in welchem Zustand sie ist. Das war bei mir und Hornbach ßo, da waren die 2 Wochen schon rum.
    Wie sieht es mit Aktionsware aus, die angeblich von Rücknahme ausgeschlossen ist? Sind das nur Labberein oder hat das juristischen Nährboden?

  • #2714 Lyoner 3 Nov. 2024, 08:39

    Zitat von: Näncy

    Also du bist ja Österreicher, daher kann es auch etwas anders sein als in Buntland. Das ganze Verbraucherschutzzeug ist aber eh Europarecht also für alle gleich oder jedenfalls ähnlich.

    Manche Dinge wie Kleidung kannste nur zurückgeben wenn die absolut ungetragen und unbeschädigt sind und die Ettikettne noch dran sind, z.B. Schuhe sind schnell drüber weg. CDs weiß ich nicht, denke aber unbeschädigte OVP ist Pflicht. Mit Gutscheinen darf dich der Händler nicht vertrösten, wenn es um das Widerrufsrecht geht innerhalb von 2 Wochen nach Kauf.

    Ausnahme natürlich wenn die Sache von vorne rein defekt ist, dann ist es egal in welchem Zustand sie ist. Das war bei mir und Hornbach ßo, da waren die 2 Wochen schon rum.
    Bei uns bekommste in 80% der Fälle nur Gutscheine Retour. Argumentation ist meistens, dass sies bei Bankomatzahlung direkt an die Karte zurückbuchen müssten aber das nicht können

    oder betrifft das Umtausch?

    Alta, alleine für Reklamationsrecht brauchste 2 Semester

  • #2715 Ness 3 Nov. 2024, 08:43

    Zitat von: Lyoner

    Bei uns bekommste in 80% der Fälle nur Gutscheine Retour. Argumentation ist meistens, dass sies bei Bankomatzahlung direkt an die Karte zurückbuchen müssten aber das nicht können

    oder betrifft das Umtausch?

    Alta, alleine für Reklamationsrecht brauchste 2 Semester

    Ohne zu googlen weil zu faul:

    Online muss der Händler dir 2 Wochen Rückgabefrist geben, weil im stationären Handel der Kunde den Vorteil hat das Produkt anzuprobieren. Vulgo Fernabsatzgesetz, wurde aber afaik umbenannt.

    Im stationären Handel gibts, ausser bei Defekt, keine Pflicht etwas zurückzunehmen soweit ich weiß. Viele machen es aus Kulanz trotzdem.

  • #2716 Lyoner 3 Nov. 2024, 08:45

    Zitat von: Ness

    Ohne zu googlen weil zu faul:

    Online muss der Händler dir 2 Wochen Rückgabefrist geben, weil im stationären Handel der Kunde den Vorteil hat das Produkt anzuprobieren. Vulgo Fernabsatzgesetz, wurde aber afaik umbenannt.

    Im stationären Handel gibts, ausser bei Defekt, keine Pflicht etwas zurückzunehmen soweit ich weiß. Viele machen es aus Kulanz trotzdem.
    Ja gut, da kommen dann besagte Gutscheine ins Spiel. Wenn ichs schon zurücknehme, dann kauf auch gefälligst wieder was hier.
    Ergibt Sinn.

  • #2717 Quasimodo 3 Nov. 2024, 08:53

    Zitat von: Ness

    Ohne zu googlen weil zu faul:

    Online muss der Händler dir 2 Wochen Rückgabefrist geben, weil im stationären Handel der Kunde den Vorteil hat das Produkt anzuprobieren. Vulgo Fernabsatzgesetz, wurde aber afaik umbenannt.

    Im stationären Handel gibts, ausser bei Defekt, keine Pflicht etwas zurückzunehmen soweit ich weiß. Viele machen es aus Kulanz trotzdem.
    Ach so ja, bei Kauf im Laden gibts keinen Widerrufsrecht. Hatte ich gar nicht auf dem Schirm dass jemand noch im Laden was kaufen könnte lel

    Der Gutschein ist bei freiwilliger Rücknahme im Laden, glaube Saturn und Mediamarkt machen das manchmal

    Rechtsanwalt @Ness berät Sie bei Problemen mit Verbrauchsgüterkäufne kompetent und froindlich. Von mir 5/5 Ofenkäse.

  • #2718 Lyoner 3 Nov. 2024, 09:02

    Ich lass mich nur mehr von ChatGPT vertreten. Aber leider nur 4-5 Antworten pro Prozesstag, weil Freeversion

  • Mod/RDW
    #2719 ProfHase 3 Nov. 2024, 09:22

    Zitat von: Ness

    Im stationären Handel gibts, ausser bei Defekt, keine Pflicht etwas zurückzunehmen soweit ich weiß. Viele machen es aus Kulanz trotzdem.
    Mein Bruder hat im Einzelhandel gearbeitet und es war wohl nerviger Alltag, sich mit sogenannten Arschlochkunden auseinander zu setzen, die auf ihr vermeintliches vierzehntägiges Rückgaberecht beharrten.

  • #2720 Opeltfahrer 3 Nov. 2024, 09:31

    Hab mal im Supermarkt an der Wursttheke eine Wurst gekauft die ich als kleinen Mittagssnack aufm Parkdeck desselben neischüren wollt. Hab extra gefragt "kann man die roh verzehren" - "ja". Also gekauft, ins Auto gesetzt, ausgepackt, war sogar ein Wimpel dran "Nicht roh verzehren". Ich denk mir verarsch mich halt?

    Also mit Kassenzettel und Wurst zur Info des Ladens gewongelt, die Geschichte erzählt und die ham mir tatsächlich die 1,39€ für die Wurst ausgezahlt. lel