Das bisherige Strafgesetzbuch der BRD-Besatzung ist zu kompliziert und zu rechtsstaatlich. Es soll ein Neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
§1: Wer etwas unternimmt oder unterlässt, wird bestraft.
§2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
§3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.
Das bisherige Strafgesetzbuch der BRD-Besatzung ist zu kompliziert und zu rechtsstaatlich. Es soll ein Neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
§1: Wer etwas unternimmt oder unterlässt, wird bestraft.
§2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
§3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.
Sehe keinen Unterschied zu unserem derzeitigem "Rechtssystem" wo Wahlen rückgängig gemacht werden.
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Das bisherige Strafgesetzbuch der BRD-Besatzung ist zu kompliziert und zu rechtsstaatlich. Es soll ein Neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
§1: Wer etwas unternimmt oder unterlässt, wird bestraft.
§2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
§3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.

PingKongDas bisherige Strafgesetzbuch der BRD-Besatzung ist zu kompliziert und zu rechtsstaatlich. Es soll ein Neues in Kraft gesetzt werden, das nur aus folgenden drei Paragraphen besteht:
§1: Wer etwas unternimmt oder unterlässt, wird bestraft.
§2: Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem gesunden Volksempfinden.
§3: Was gesundes Volksempfinden ist, bestimmt der zuständige Gauleiter.