Auch schöne Klausel im Arbeitsvertrag dann: „Überstunden im Umfang von bis zu 15 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus sind mit dem Gehalt abgegolten.” Aber man sucht ja schließlich keine "Stundenzähler". Aber keine Sorge - nicht geleistete Überstunden werden mit dem Urlaub verrechnet.
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