Messer und Messerkritik 🔪

schnappi

Tochan King
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
11.820
54.452
113
Hier geht's weiter

a23f9ab722857aa6.jpg
 

schnappi

Tochan King
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
11.820
54.452
113

"Laut Opfer sind die drei Gesuchten etwa 20 Jahre alt, schlank und hatten OP-Masken im Gesicht. Einer ist 1,70 Meter groß und trug einen grauen Kapuzenpullover. Die beiden anderen sind schätzungsweise 1,85 Meter groß, eine weitere Beschreibung liegt nicht vor."

Na wenn das mal stimmt
 
Zuletzt bearbeitet:

Lyoner

Prachtschwanzträger
Hall of Fame
11 Sep. 2021
6.083
18.098
113

"Laut Opfer sind die drei Gesuchten etwa 20 Jahre alt, schlank und hatten OP-Masken im Gesicht. Einer ist 1,70 Meter groß und trug einen grauen Kapuzenpullover. Die beiden anderen sind schätzungsweise 1,85 Meter groß, eine weitere Beschreibung liegt nicht vor."

Na wenn das mal stimmt
OP Maske

MEME

Wollten sich net mit Gorona anstecken
 

KippmKauBoi

Haider und angehender Profipelter
11 Jan. 2022
5.465
17.619
113
Wäre mit 1 Messerverbot natürlich nicht pasirt

Ist jetzt eigentlich bekannt warum es zum, angeblichen, Streit mit den beiden Malern da und dem anderen gekommen ist? Stand doch vorher überall "nicht zufällig die Opfer gewählt" sondern gezielt.
Oder war des vielleicht doch a weng a islamistischer Anschlag?
 

Sylvester

I Taut I Taw a Puddy-Tat
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
6.376
18.168
113
Oh man, hab grad überlegt einen Thread aufzumachen, der genauso heißt. Allerdings wollte ich wissen, was ihr von Fällkniven Messern haltet. In Deutschland gibt es ja ein Führungsverbot für Messer mit Klingenlänge >12 cm und hab mal geschaut, was es so gibt:

Fällkniven F1
Klingenlänge 9,7 cm
Gesamtlänge 21,5 cm
fallkniven-F1-med-zytel-holster-2-1.jpg
 

Sylvester

I Taut I Taw a Puddy-Tat
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
6.376
18.168
113
Führungsverbot heißt doch nur griffbereit dabei haben, nicht? In einer Scheide (gnihihi) irgendwo tief im Rucksack führst du es nicht
Ich hab mal in der Zeitung gelesen, dass eine Frau ein Einhandmesser in der Handtasche hatte und deswegen angezeigt wurde, darum ist das wohl Auslegungssache. Tief im Rucksack ist wahrscheinlich deswegen sicher, weil ein Polizist sicher nicht deine gesammelte Schmutzwäsche (wer weiß was da alles zum Vorschein kommt) durchsuchen will, außer du bist eine Frau :ROFLMAO:
 
  • Haha
Reaktionen: SeltenDa

ProfHase

Amt für antidiskriminierende Kommunikation
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
15.505
68.004
113
Ich hab mal in der Zeitung gelesen, dass eine Frau ein Einhandmesser in der Handtasche hatte und deswegen angezeigt wurde
Moment. Einhandmesser (und Springmesser) zählen als Waffen und sind generell verboten. "Normale" Messer mit Klinge über 12 cm dürfen nur nicht "geführt" werden. Man darf sie besitzen und in einem geschlossenen Behälter führen.
 

stinki

Well-known member
Hall of Fame
11 Jan. 2022
336
1.893
93
Oh man, hab grad überlegt einen Thread aufzumachen, der genauso heißt. Allerdings wollte ich wissen, was ihr von Fällkniven Messern haltet. In Deutschland gibt es ja ein Führungsverbot für Messer mit Klingenlänge >12 cm und hab mal geschaut, was es so gibt:

Fällkniven F1
Klingenlänge 9,7 cm
Gesamtlänge 21,5 cm
fallkniven-F1-med-zytel-holster-2-1.jpg
Hab a weng Ikuh in Messern. Von den Fällkniven halte ich (mittlerweile) nicht mehr viel. Zu teuer.
Die Standard Variante ist ein VG-10 Kern, laminiert mit 420J2 und man hört in letzter Zeit, dass das wohl öfter delaminiert.
Aber eher im harten Einsatz.

Anders sieht es bei den höherwertigen Stahlvarianten aus. Das F1Pro in Elmax ist schon brauchbar, aber sauteuer.
Ferner ist die Zytel Scheide mMn. minderwertig und der Fingerguard zu klein für Outdoor

Natürlich kommt es immer drauf an was man machen will, ich mute meinen Messern viel Batoning zu, da kommt Haltbarkeit bei mir zuuerst.
Ich bevorzuge z.B. das günstigere cold steel SRK in SK-5, hat zwar auch nur eine Plastescheide und kein Kydex, aber da stimmt Preis/Leistung mehr.
Klingenlänge 12,7cm !!!

Zum §42a Führverbot. Messerverbotszonen meiden, immer einen Apfel dabeihaben, nicht auffallen und im unwahrscheinlichen Fall der Kontrolle sich gesittet verhalten. Mehr kann man mMn. nicht tun.
 

Sylvester

I Taut I Taw a Puddy-Tat
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
6.376
18.168
113
Moment. Einhandmesser (und Springmesser) zählen als Waffen und sind generell verboten. "Normale" Messer mit Klinge über 12 cm dürfen nur nicht "geführt" werden. Man darf sie besitzen und in einem geschlossenen Behälter führen.
Einhandmesser ist ned verboten, die werden auch verkauft.


Situation in Deutschland​

In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge seit 2008[5] nicht geführt werden.[6] Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird.
 

fabilou

Haider und beschäftigte Legende
RdW
Hall of Fame
9 Sep. 2021
1.579
11.371
113
Ja, ok, da steht ja auch Transport



Gibt es etwas komplizierteres als das deutsche Waffenrecht?

Hier ein guter Kommentar dazu bei Amazon:


Ich räume hier mal mit den ganzen Halbwahrheiten und dem Unfug auf:

Das Messer, so wie es hier abgebildet ist, ist in Deutschland nicht "illegal". Dass es sich hierbei um ein "Springmesser" handeln soll ist ebenfalls schlichtweg Blödsinn. Wir haben hier ein normales Einhandmesser. Der Vertrieb sowie der Besitz ist erlaubt, egal wie lang die Klinge ist. Nun kommt der § 42a des Waffengesetz ins Spiel. Dieser besagt, dass das Führen von, unteranderem, Einhandmessern (z.B. in der Hosentasche, im unverschlossenen Rucksack, im Auto usw. - und das außerhalb deiner eigenen vier Wände / eines umfriedeten Grundstücks) nicht gestattet ist. Wer dies dennoch tut, handelt ordnungswidrig.
Quelle für den eben genannten Teil:
§ 42a Abs. 1 Nr. 3 Waffengesetz

Der zweite Absatz des § 42a WaffG zählt nun Ausnahmen auf, unter denen man so ein Einhandmesser trotzdem im öffentlichen Raum führen darf:

(§ 42a Abs. 2 Nr. 1 WaffG) Dazu zählen Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen,

(§ 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG) für den Transport in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis (nicht zu verwechseln mit geschlossenen - das macht rechtlich einen großen Unterschied)

(§ 42a Abs. 2 Nr. 3 WaffG) für die Nummern 2 und 3 aus dem Absatz 1 des § 42 a WaffG (3 = unser Einhandmesser) gilt außerdem noch der Umstand, dass diese geführt werden dürfen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Absatz 3 des § 42a WaffG zählt uns nun grob auf, was so ein berechtigtes Interesse sein kann. Dazu gehört, wenn: "das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Wer mehr zum anerkannten Zweck erfahren möchte, der schaut sich die Ausführungen zum § 42a in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz an.

An die Herrschaften, die mit einer eiserner Überzeugung diesen, pardon, Mist ins Internet rotzen: Recherchiert verdammt noch eins vernünftig, bevor ihr anderen Personen falsche Ratschläge gebt und diese damit möglicherweise in große Schwierigkeiten bringt...