Moin,
auch wenn das CanG wohl nicht zum 01.01.2024 - wie eigentlich geplant - in Kraft tritt, so gibt es zumindest ein paar Lockerungen:
Natürlich gibt es auch (immer noch) Kritik - den einen geht die Liberalisierung nicht weit genug, die anderen befürchten eine dauerbekiffte Bevölkerung in einem untergehenden Abendland.
Wie seht ihr das?
auch wenn das CanG wohl nicht zum 01.01.2024 - wie eigentlich geplant - in Kraft tritt, so gibt es zumindest ein paar Lockerungen:
Cannabisgesetz wird entschärft: Welche Regeln künftig gelten sollen
Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabislegalisierung waren den zuständigen Abgeordneten der Ampelfraktionen im Bundestag zu strikt. Nun haben sie sich auf Änderungen geeinigt. Wir nennen die Details.
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Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.
Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht.
Natürlich gibt es auch (immer noch) Kritik - den einen geht die Liberalisierung nicht weit genug, die anderen befürchten eine dauerbekiffte Bevölkerung in einem untergehenden Abendland.
Wie seht ihr das?